Pflegehilfsmittel zum Verbrauch – Von der Pflegekasse bezahlt und direkt zu Ihnen nach Hause geliefert
Wussten Sie, dass die Pflegekasse für ambulant gepflegte Pflegebedürftige die Kosten für Pflegehilfsmittel im Wert von 40 € pro Monat komplett übernimmt - und das ganz ohne Zuzahlung? Mit einer Pflegebox erhalten Sie Produkte wie z.B. Desinfektionsmittel oder Einmalhandschuhe, die Sie für eine optimale Versorgung in der häuslichen Pflege benötigen, ganz bequem nach Hause. Die Pflegehilfsmittel, Inkontinenzprodukte und Bettschutzeinlagen können Ihnen die häusliche Pflege erheblich vereinfachen und tragen dazu bei, die nötige Hygiene zu gewährleisten sodass Pflegende und Pflegebedürftige optimal geschützt sind.
Lesen Sie hier mehr darüber, was Pflegehilfsmittel zum Verbrauch sind, wer Anspruch hat und wie Sie die Hilfsmittel einmal im Monat ganz bequem geliefert bekommen können, und das ganz ohne aufreibende Bürokratie mit der Pflegekasse.
Mit unserem bequemen Bestellformular können Sie noch heute Ihren gesetzlichen Anspruch auf kostenlose Pflegehilfsmittel nutzen!
¹ Je nach Pflegekasse können Sie 2-3 wiederverwendbare Bettschutzeinlagen pro Jahr kostenlos dazu bestellen - Pflegehilfsmittel zur Körperpflege/Körperhygiene (Produktgruppe PG 51) unter Abzug eines Eigenanteils von 10 v.H., soweit keine Befreiung nach § 40 Abs. 3 Satz 5 SGB XI vorliegt (saugende Bettschutzeinlagen, wiederverwendbar).
² Antrag auf Kostenübernahme für zum Verbrauch bestimmte Pflegemittel - (Produktgruppe PG 54) - bis maximal des monatlichen Höchstbetrages nach § 40 Abs. 2 SGB XI / bei Beihilfeberechtigung bis maximal der Hälfte des monatlichen Höchstbetrages nach § 40 Abs. 2 SGB XI. Darüber hinaus gehende Kosten werden von mir selbst getragen.
Als pflegender Angehöriger haben Sie im Alltag schon genug um die Ohren: Neben den täglichen Besorgungen, Kommunikation mit Ämtern und Pflegekassen und der Sorge um Ihre pflegebedürftigen Familienmitglieder haben Sie neben den eigenen Verpflichtungen oft kaum noch Zeit für sich selbst.
Umso willkommener ist daher jede Erleichterung, die Ihnen den fordernden Alltag in der häuslichen Pflege etwas einfacher macht.
Die Pflegekasse kommt für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch im Wert von bis zu 40 Euro monatlich zuzahlungsfrei auf und liefert diese Produkte sogar ganz bequem zu Ihnen nach Hause. .
Sie sparen hierbei nicht nur die Kosten für Einmalprodukte wie Handschuhe, Gesichtsmasken, Bettschutzeinlagen oder Schutzschürzen, sondern können auch auf die regelmäßigen Gänge in die Apotheke oder die Drogerie verzichten, sodass Ihnen mehr Zeit für die Versorgung Ihrer Lieben und für sich selbst bleibt!
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch im Überblick
Grundsätzlich sollen Pflegehilfsmittel zum Verbrauch die Pflege im häuslichen Umfeld erleichtern und sicherer machen. Die einzelnen Produkte sind dazu gedacht, die hygienischen Bedingungen zu verbessern und sind in der Regel nur zum einmaligen Gebrauch gedacht.
Die Schutzwirkung geht dabei in beide Richtungen: So können Sie bei einer leichten Erkältung Ihren pflegebedürftigen Angehörigen durch das Tragen einer FFP2-Maske vor der Ansteckung schützen. Auf der anderen Seite können Sie sich und Ihre Bekleidung mit Einmalhandschuhen und Schutzschürzen beispielsweise beim Wechseln der Bettwäsche von Inkontinenz-Patienten schützen.
Die Besonderheit bei Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch: Im Gegensatz zu technischen Pflegehilfsmitteln wie Notrufsystemen und wiederverwendbaren Pflegehilfsmitteln wie zum Beispiel Bettpfannen oder Duschwagen ist hier keine Zuzahlung fällig. Die Anspruchsgrundlage bietet der §40 Abs. 2 SGB XI – dieser regelt den Anspruch auf bestimmte Pflegehilfsmittel zum Verbrauch im Wert von bis zu 40 Euro im Monat.
Die Pflegehilfsmittel zum Verbrauch sind im Hilfsmittelkatalog unter der Produktgruppe 54 gelistet. Hierzu gehören zum Beispiel: